Abrechnung
Der Unterricht wird jeweils im voraus für ein Quartal in Rechnung gestellt. Es erhalten nur Schüler Unterricht, die den geforderten Rechnungsbetrag im Voraus
bezahlt haben. Tarifänderungen vorbehalten.
1.
Quartal: August – Oktober
2.
Quartal: November – Januar
3.
Quartal: Februar – April
4.
Quartal: Mai – Juli
An- und Abmeldung
Anmeldungen müssen bis spätestens einen Monat vor Schulbeginn des jeweiligen Quartals eintreffen. Bei Neueintritt vor Quartalsbeginn werden Lektionen als Einzellektionen separat in Rechnung
gestellt. Wer nicht mehr zum Unterricht erscheinen will, muss sich einen Monat vor Quartalsende abmelden. Ansonsten gelten die oben aufgeführten Regeln.
Ferien
Die Ferien passen sich dem Schulbetrieb von Hallwil an. Staatlich anerkannte Feiertage gelten als Unterrichtsfreie Zeit, deswegen wird an den Tagen kein Unterricht erteilt. Lektionen, die wegen
Feiertagen ausfallen, können nachgeholt werden.
Lehrer unabkömmlich?
Wenn der Lehrer erkrankt oder anderweitig nicht verfügbar ist, wird der Schüler frühzeitig informiert. Die Lektionen werden nach Absprache entweder
nachgeholt, zurückvergütet oder von der Rechnung für das nächste Quartal abgezogen. Bei vorhersehbaren Absenzen wird eine kompetente Stellvertretung eingesetzt.
Schüler unabkömmlich?
Grundsätzlich hat der Schüler für seine verursachten Ausfalllektionen aufzukommen. Folgende Ausnahmen gelten:
- Bei
Krankheit muss der Schüler durch die Eltern schnellstmöglich vorher abgemeldet werden. Erwachsene müssen sich 24 Stunden vorher abmelden
- Bei Urlaub
ist der Lehrer mindestens 3 Wochen im Voraus zu informieren.
Lektionen, die wegen Feiertagen oder dem Programm der öffentlichen Schulen ausfallen, können nachgeholt werden.
Nachhollektionen müssen vom Schüler oder der Eltern beantragt werden, sonst werden diese normal angerechnet.
Als unentschuldigte Lektionen gelten Ausfälle anderer Art (unbegründetes Nichterscheinen, Geburtstagsfest anderer, Ausflug, Velo hat keine Luft, Nachholunterricht Schule, usw.)