Abrechnung
Der Unterricht wird jeweils im voraus für ein Quartal in Rechnung gestellt. Die Anmeldung gilt jeweils für mind. 1 Semester und wird stillschweigend, bis zur
Abmeldung, verlängert. Es erhalten nur Schüler Unterricht, die den geforderten Rechnungsbetrag im Voraus bezahlt haben. Tarifänderungen vorbehalten.
1.
Quartal: August – Oktober
2.
Quartal: November – Januar
3.
Quartal: Februar – April
4.
Quartal: Mai – Juli
An- und Abmeldung
Anmeldungen müssen bis spätestens einen Monat vor Schulbeginn des jeweiligen Semesters eintreffen. Bei Neueintritt werden die Lektionen anteilsmässig in Rechnung gestellt. Wer nicht mehr zum
Unterricht erscheinen will, muss sich spätestens einen Monat vor Semesterende abmelden.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars anerkennt der Schüler, bzw. der gesetzliche Vertreter das Schulreglement der Time to Groove Schlagzeugschule.
Ferien
Die Ferien passen sich dem Schulbetrieb von Hallwil an. Staatlich anerkannte Feiertage gelten als Unterrichtsfreie Zeit, deswegen wird an den Tagen kein Unterricht erteilt. Lektionen, die wegen
Feiertagen ausfallen, können nicht nachgeholt werden.
Lehrer unabkömmlich?
Wenn der Lehrer erkrankt oder anderweitig nicht verfügbar ist, wird der Schüler frühzeitig informiert. Die Lektionen werden nach Absprache entweder
nachgeholt, zurückvergütet oder von der Rechnung für das nächste Quartal abgezogen. Bei vorhersehbaren Absenzen wird eine kompetente Stellvertretung eingesetzt.
Schüler unabkömmlich?
Grundsätzlich hat der Schüler für seine verursachten Ausfalllektionen aufzukommen. Folgende Ausnahmen gelten:
- Bei
Krankheit muss der Schüler durch die Eltern schnellstmöglich vorher abgemeldet werden. Erwachsene müssen sich 24 Stunden vorher abmelden
- Bei Urlaub
ist der Lehrer mindestens 3 Wochen im Voraus zu informieren.
Lektionen, die wegen dem Programm der öffentlichen Schulen ausfallen, können nachgeholt werden.
Nachhollektionen müssen vom Schüler oder der Eltern beantragt werden, sonst werden diese normal angerechnet.
Als unentschuldigte Lektionen gelten Ausfälle anderer Art (unbegründetes Nichterscheinen, Geburtstagsfest anderer, Ausflug, Velo hat keine Luft, Nachholunterricht Schule, usw.)